Leitbild und Hausordnung
Leitbild
Als Schule mit vier Schulzweigen wollen wir den Interessen unserer Schüler:innen in ihrer soziokulturellen und sozioökonomischen Diversität gerecht werden. Die Aufgabe von Bildung ist es, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen und Schüler:innen die Gelegenheit zur Aushandlung eines solidarischen, nachhaltigen Miteinanders – auf regionaler und globaler, sozialer und ökologischer Ebene – zu bieten. Interkultureller Austausch und Multiperspektivität stellen integrale Bestandteile unserer pädagogischen Arbeit dar. Werte wie Toleranz, Demokratiebewusstsein, Verantwortung und Handlungsbereitschaft sind ein zentrales Anliegen. Ein positives Lernklima und wertschätzender Umgang bilden die Basis, um Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, kritisches Denken und kompetenzorientiertes Lernen zu fördern. Wir setzen uns zum Ziel, unsere Schüler:innen zur Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft zu befähigen.
In der Schulordnung (SCHUG §43-50) sind die Pflichten der Schüler festgehalten:
- Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in einer den Erfordernissen entsprechenden Kleidung und unter Mitnahme der notwendigen Unterrichtsmittel.
- Verpflichtung zur Bekanntgabe des Grundes für Fernbleiben oder verspätetes Eintreffen.
- Verbot alkoholischer Getränke in der Schule und bei Schulveranstaltungen.
- Gegenstände, die den Schulbetrieb stören oder die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben.
- Regeln für die Computernutzung sind strikte einzuhalten.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2024/25 folgende Hausordnung:
- SchülerInnen können die Garderobe ab 6.50 Uhr betreten und können sich bis 7:25 Uhr in der Aula aufhalten. Dann gehen sie in ihre Klassenräume. Vor 7.25 Uhr, nach Unterrichtsschluss bzw. zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht erfolgt keine Beaufsichtigung. Es ist verboten, das Schulareal ohne Erlaubnis eines Lehrers während der Unterrichtszeit am Vormittag und während der Pausen zu verlassen. Ausnahme: Freistunden der 6. - 8. Klassen.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
- Räder sind auf dem Radabstellplatz vor der Schule versperrt abzustellen.
- Im Schulhaus müssen „Schlapfen“ getragen werden. In der Garderobe sind Schirme, Sturzhelm und Straßenschuhe abzulegen. Im Garderobenraum dürfen keine Wertgegenstände aufbewahrt werden. Skateboards und Roller sind im Spind zu verwahren. Im Wintersemester dürfen und sollen Jacken in den Klassenraum mitgenommen werden, da regelmäßig gelüftet wird.
- Es ist verboten, die Garderobe in den kleinen Pausen zu betreten oder sie als Aufenthaltsort zu benutzen. Nur in der großen Pause dürfen Gegenstände vom Spind geholt werden.
- In den Pausen ist im Einvernehmen mit dem jeweiligen Klassenvorstand das Musikhören auf Zimmerlautstärke erlaubt. Der Klassen-PC, Lautsprecher und Visualizer dürfen nur unter Anwesenheit einer Lehrperson verwendet werden. Kaffeemaschinen und Wasserkocher sind verboten.
- Der Konsum von Alkohol, Nikotin, und Ähnlichem ist mit Ausnahme von Veranstaltungen, die von der Direktion genehmigt wurden, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.
- Alle SchülerInnen bemühen sich um Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Pünktlichkeit. Sie haben sich so zu verhalten, dass sie andere durch ihr Tun weder gefährden noch stören oder einschränken.
- Die SchülerInnen haben sich im gesamten Schulhaus um Ordnung, Reinlichkeit und Schonung der Gegenstände zu bemühen sowie um Vermeidung von Lärm. Das Sitzen auf Heizkörpern und Fensterbrettern ist strengstens verboten. Heizkörper und Fensterbretter sind keine Ablageorte, Aufstellen von Zimmerpflanzen strengstens untersagt.
- Alle SchülerInnen sind verpflichtet, besondere Ereignisse, welche die Sicherheit gefährden oder Schaden anrichten, unverzüglich dem nächsten Lehrer zu melden.
- Wenn der unterrichtende Lehrer nach 10 Minuten nicht in der Klasse erscheint, ist im Konferenzzimmer bzw. in der Administration Meldung zu erstatten.
- Bei einem Raumwechsel „gehört“ der Klassenraum in der Pause der nächstfolgenden Klasse.
- Als Klassenschmuck dürfen nur Bilder, Fotos und sonstige Dekorationen auf den dafür vorgesehenen Flächen verwendet werden, die mit den Erziehungszielen der österreichischen Schulen vereinbar sind.
- Fenster dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers geöffnet bzw. nur gekippt werden.
- Die SchülerInnen haben alle Spiele zu unterlassen, die sie selbst oder andere gefährden oder zu einer Sachbeschädigung führen könnten.
- Beim Gehen auf Stiegen und Gängen sollen sich die SchülerInnen rechts halten. Laufen ist verboten.
- Bei Schönwetter kann der Pausenhof zur Erholung genützt werden.
- Alle Sessel sind nach Unterrichtsschluss auf die Tische zu stellen. Beim Verlassen des Klassenraumes ist das Licht abzuschalten und die Fenster sind zu schließen.
- Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben.
- Neben der Hausordnung sind alle weiteren Regelungen der Sonderunterrichtsräume (Bibliothek, Informatik-, Physik-, Chemie-, Biologie-, Zeichen-, Turnsaal, Werkräume) und die jeweiligen Klassenvereinbarungen zu beachten.
- Die SchülerInnen sind verpflichtet, die täglichen Mitteilungen der Direktion zu beachten.
- Bei Regelverstößen können SchülerInnen zu Reparatur- und Reinigungsarbeiten herangezogen werden.
- NEU: Handys und andere elektronische Geräte (z.B. Laptops, Tablets, Spielkonsolen) sind während des Unterrichts abgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche aufzubewahren. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft zum Einsatz im Unterricht verwendet werden. Zusätzlich für die Unterstufe: Handys und andere elektronische Geräte (z.B. Laptops, Tablets, Spielkonsolen) dürfen von 7:25 bis zum Verlassen des Schulgebäudes, ausgenommen in der 5 Minuten Pause und zur Erledigung von Hausübungen, nicht benützt werden und sind abgeschaltet bzw. im Flugmodus in der Schultasche zu verwahren.
- Die Begrünung im Schulgebäude und Schulgelände darf weder zerstört, noch verunreinigt werden.
- Das angebotene Mittagessen darf nur im Speisebereich (Tische) der Aula konsumiert werden. Das schmutzige Geschirr muss in die dafür vorgesehenen Geschirrwägen zurück gestellt werden.
Für den Schulgemeinschaftsausschuss
Mag. Martin Schrittwieser